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Wireless LAN – Wardriving

27. August 2009 | Author:

Wardriving ist eine Freizeitbeschäftigung in bestimmten technisch interessierten Kreisen, bei der es um das Aufspüren von Wireless LANs geht, speziell um solche, die nicht gegen unbefugte Zugriffe von außen geschützt sind. Typischerweise wird dazu ein PKW oder sonstiges Fahrzeug, ein Laptop bzw. Notebook mit WLAN-Fähigkeit, und eventuell eine externe Antenne sowie spezielle Software wie etwa sogenannte WLAN-Sniffer verwendet. Es existieren einige Varianten, wobei eine entsprechende Tour zu Fuß Warwalking genannt wird.

Die Motive dazu sind nicht immer krimineller Natur, häufig geschieht Wardriving auch aus reiner Neugier oder aus technischem Interesse heraus und ohne die Absicht, in ein fremdes Netzwerk einzubrechen. Zum Teil erhalten die Betroffenen dann auch Warnungen, ihr WLAN besser abzusichern. Ein anderer Grund kann auch sein, sich einen kostenlosen Internet-Zugang verschaffen zu wollen, was zu hohen Kosten führen kann, falls kein Tarifmodell mit unbeschränktem Datentransfer gewählt wurde. Besonders problematisch können unbefugte Zugriffe auf ein Wireless LAN sein, wenn auf diese Weise zum Beispiel Kinderpornografie oder Drohungen verbreitet werden.

Um diese Probleme zu vermeiden, werden Wireless LANs häufig verschlüsselt, so dass nur jene, die über den Schlüsselcode verfügen, darauf zugreifen können. Da das mit dem ersten WLAN-Standard eingeführte WEP mit gängiger Software innerhalb weniger Minuten geknackt werden kann, werden heute eher die Standards WPA und WPA2 verwendet, die durch längere Codeschlüssel und einen verbesserten Algorithmus wesentlich sicherer sind.

Obwohl Wardriving grundsätzlich rechtlich problematisch ist und vorsätzliches Abhören von Funkverbindungen und Einbrüche in fremde Netzwerke allgemein als verboten betrachtet werden, so ist die Rechtssprechung von Fall zu Fall etwas unterschiedlich. So wurden auch schon Personen für die mangelhafte Absicherung ihres Netzwerkes haftbar gemacht, nachdem über dieses illegale Inhalte verbreitet wurden. Auch könnte das reine Suchen nach WLANs, ohne sich zu diesen zu verbinden, als nicht strafbar betrachtet werden.



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