Was ist Computerbetrug?

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Rechten in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit eines Menschen sowie den Vermögensdelikten. Diebstahl zählt beispielsweise dazu, aber auch Computerbetrug. Doch was ist das eigentlich? Wie lauten die strafrechtlichen Bestimmungen zu dieser Art eines Vermögensdeliktes und seit wann besteht das Gesetz rund um den Computerbetrug?

Wir erklären Ihnen, was Computerbetrug ist, wie das Gesetz damit umgeht und wie Sie sich schützen können.

Computerbetrug – die Definition des Vermögensdeliktes

Computerbetrug durch Hacker

Grundsätzlich handelt es sich beim Computerbetrug um ein unbefugtes Eingreifen auf ein Programm, welches Daten verarbeitet und verwertet. Beispielsweise können Daten beschädigt oder verändert werden, sodass Vermögenswerte verloren gehen oder Unbefugte davon profitieren. Datenverarbeitungsvorgänge besitzen eine rechtliche Verankerung und müssen nach bestimmten Schemata agieren.

Werden solche Vorgänge rechtswidrig gestört, ist von Computerbetrug die Rede. Das Strafgesetzbuch besitzt seit dem 1. August 1986 einen entsprechenden Eintrag. Solch ein Vergehen kann zu hohen Geldstrafen führen, aber auch eine bis zu fünfjährige Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Computerbetrug – die grundsätzlichen Inhalte des Gesetzes

Woran erkennen Sie Computerbetrug in Sinne eines Datenverarbeitungsprozesses aber genau? Folgende Fälle gibt es:

  • ein Programm darf nicht unrechtsmäßig gestaltet oder verwendet werden
  • Daten müssen korrekt und vollständig sein
  • Daten dürfen nur zum vorgegebenen Sinn und Zweck verwendet werden
  • ein Vorgang, bei dem Daten verarbeitet werden, darf in keiner Weise beeinträchtigt oder verändert werden

Grundsätzlich spricht das Strafgesetzbuch hier von Täuschung, wenn Daten unrechtsmäßig verändert oder durch Dritte verwendet werden. Sollten Sie also vermuten, dass Unbefugte Ihre Daten oder Datenverarbeitungsvorgänge beeinträchtigen, sollten Sie das Strafgesetzbuch zur Hand nehmen. Des Weiteren hilft es, wenn Sie genau wissen, wie Ihre Daten und Programme funktionieren. Alles muss, so das Strafgesetzbuch, der Wirklichkeit entsprechen.

Computerbetrug – Beispiele aus dem Alltag

Software manipuliert durch Hacker

Letztendlich kommt es immer dann zum Computerbetrug, wenn ein Programm unrechtsmäßig durch beispielsweise Hacker verändert wird. Solche „Programme“ beziehen sich aber nicht nur auf handelsübliche Computer, wie einen Heimrechner oder einen Arbeitslaptop. Alle technischen Gerätschaften, wie Smartphones, Tablets, Bankautomaten oder Kartenlesegeräte, funktionieren durch die Nutzung von Programmen.

Ein paar ausführlichere Beispiele für einen Computerbetrug haben wie im Folgenden für Sie zusammengefasst:

  • EC-Kartendiebstahl: Sie sind in der Stadt unterwegs und einem Dieb gelingt es, Ihnen Ihr Portemonnaie zu entwenden. Da heutzutage fast alle Zahlungsvorgänge mithilfe einer EC-Karte auch kontaktlos funktionieren, könnte eine unbefugte Person Ihre EC-Karte zum Abschließen eines Kaufvertrags nutzen. Die Verarbeitung der Daten wäre zwar korrekt, allerdings handelt es sich bei der ausführenden Person um eine unberechtigte.
  • Glückspiel: Das Thema „Glücksspiel“ ist grundsätzlich ein schwieriges. Vor allem in der Pandemiezeit hat sich in diesem Metier viel ins Internet verlagert – ein perfekter Nährboden für Datenmissbrauch und die Beeinträchtigung von digitalen Glücksspielautomaten. Ein Hacker könnt also einen Online-Glücksspielautomaten so manipulieren, sodass häufige Gewinne erzielt und dadurch hohe Auszahlungsbeträge generiert werden.
  • Online-Anmeldedaten: Die meisten Menschen nutzen verschiedene Portale im Internet. Dazu zählen beispielsweise Foren, Online-Shops oder Portale von Kreditinstituten zur Verwendung von Online-Überweisungen. Immer wieder wird bekannt, dass große Firmen im großen Rahmen gehackt und Nutzerdaten entwendet wurden. Das bedeutet, dass beispielsweise Ihre persönlichen Daten ohne Ihr Zutun in die Hände von unbefugten Personen gelangen. Dies führt unweigerlich zu einem Datenmissbrauch und dementsprechend handelt es sich um Computerbetrug.

Zählt versuchter Computerbetrug ebenfalls?

Laut dem Strafgesetzbuch fußt das Gesetz rund um den Computerbetrug, wenn ein Täter vorsätzlich handelt. Die Person weiß also, dass sie im Begriff ist, eine Straftat zu begehen. Des Weiteren heißt es, dass ein Täter solch einen Computerbetrug begeht, um sich selbst oder Dritte vermögender zu machen.

Wie ist das aber bei einem versuchten Computerbetrug? Grundsätzlich ist auch der Versuch eines Verbrechens eine Straftat, das kennen Sie möglicherweise besonders über die Begrifflichkeit eines „versuchten Mordes“. Bei einem versuchten Vergehen muss strafrechtlich gesehen jedoch eine genaue Definition vorliegen.

Im Falle des Computerbetrugs ist dies der Fall. So ist auch versuchter Computerbetrug strafbar, da ein Täter oder eine Täterin den Entschluss dazu eigenmächtig fasst.

Computerbetrug – was können Sie tun?

Sollten Sie wegen eines Computerbetrugs beschuldigt werden, können Anwälte Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite stehen. Wichtig ist, dass die Fachperson den Schwerpunkt „Strafrecht“ abdeckt, damit das Thema „Computerbetrug“ kein Neuland darstellt. Auf diese Weise können Sie Ihre Verteidigung mittels Akteneinsicht verstärken und den wirklichen Sachverhalt aufklären.

Auf der anderen Seite hilft Ihnen Anwalt oder Anwältin auch, wenn Sie entdecken, dass bei Ihnen selbst ein Fall von Computerbetrug vorliegt. Schließlich sollte es auf dieser Seite ebenfalls zu einer Aufklärung kommen.

Fazit

Jetzt wissen Sie, worum es beim Computerbetrug geht. Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie noch einmal zusammengetragen:

  • Immer dann, wenn Daten zum Vorteil Unbefugter missbraucht werden und zu einem Vermögensvorteil führen, handelt es sich um Computerbetrug.
  • Auch versuchter Computerbetrug ist strafbar, da Täter oder Täterin vorsätzlich versuchen, eine Straftat zu begehen.
  • Im Fall der Fälle sollten Sie eine Anwaltskanzlei konsultieren, welche den Schwerpunkt auf das Strafgesetz legt.
  • Computerbetrug kann eine Geldstrafe mit sich bringen, wobei auch bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen.