EDV-Gutachter – wann kommen sie zum Einsatz?

Moderne Informationstechnologien und IT-Umgebungen werden heutzutage immer komplexer. Die Unternehmen stehen vor immer größeren Herausforderungen. Gleichzeitig nimmt dessen Bedeutung immer mehr zu. Denn eine gute IT-Struktur ist, vor allem bei größeren Unternehmen, für den Unternehmenserfolg unerlässlich.

Da die IT-Umgebung immer komplexer wird, führt dies dazu, dass externe IT-Experten von Nöten sind, um alle Anwendungen und das gesamte System überblicken und steuern zu können.

Neben der praktischen Arbeit eines EDV-Gutachters wird auch immer öfter dessen fachliche Expertise gebraucht.

Wann kommt dieser zum Einsatz

Sachverständiger werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt
Sachverständiger werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt – Foto: Envato Elements – Nutzer: microgen

Wie der Name schon impliziert, bilden Gutachten das Kernstück der Arbeit eines EDV-Gutachters bzw. eines EDV-Sachverständigen. Ein Gutachten ist nichts anderes als eine Stellungnahme. Diese wird insbesondere in Streitfällen benötigt. Die Gutachten dienen in der Regel Beweis- oder Erklärungszwecken. Notwendig ist dies, wie eben erwähnt, bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Dies bedeutet im nächsten Schritt, dass ein Gutachten stets neutral und unabhängig sein muss. Das Gutachten hat insofern einen hohen Stellenwert, als dass es auf dem speziellen Fachwissen und den Erfahrungen des Gutachters basiert. Oberstes Gebot ist dabei die Objektivität. Dies gilt für alle möglichen Arten von EDV-Sachverständigen. Objektivität steht hier für Unparteilichkeit. D.h. der Gutachter darf bei seiner Erstellung auf keinen Fall voreingenommen sein. Gutachten können dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, zum Beispiel im Smart Home-Bereich, erstellt werden. Aber auch Behörden greifen manchmal auf diese Gutachten zurück.

Unterschiedliche Arten von Gutachten

Wie oben bereits erwähnt, kann der EDV-Gutachter auch als Streitschlichter tätig werden. Können sich die Parteien auf einen Gutachter einigen, so erstellt dieser ein entsprechendes Schiedsgutachten (Info). Dieses Gutachten enthält am Ende entweder eine klare Entscheidung oder aber einen Einigungsvorschlag. Dieses Gutachten kann damit auch vor Gericht verwendet werden.

Neben den Schiedsgutachten können EDV-Gutachter auch so genannte Wertgutachten erstellen. Diese dienen der Ermittlung des Verkehrswerts eines IT-Systems. Zu beachten ist hier, dass es möglicherweise nicht nur einen Verkehrswert geben kann. Denn das Gutachten basiert beispielsweise auf einer bestimmten rechtlichen Grundlage. Kommt es in der Zwischenzeit zu einer Änderung der Rechtsgrundlage, so hat dies Auswirkungen auf den Verkehrswert des IT-Systems. Ob diese Änderung berücksichtigt wird, hängt vom konkreten Auftrag ab. Denn das Gutachten wird stets auftragsbezogen erstellt.

Gibt es Probleme beim IT-System und lässt sich der Schaden nicht feststellen, so kann ebenfalls ein EDV-Gutachter bestellt werden. Dieser analysiert die defekten Systeme bzw. nicht funktionierende Systeme und stellt fest, wer für den Schaden verantwortlich ist bzw. wie hoch der Schaden ist. Handelt es sich dabei um einen Versicherungsfall, so kann solch ein Gutachten sehr wertvoll sein.

Weitere Aufgabengebiete eines EDV Gutachters

Neben der Erstellung von Gutachten werden EDV-Gutachter natürlich auch in anderen Bereichen benötigt. Gebraucht werden diese beispielsweise bei der Installation neuer EDV-Anlagen oder bei der Beratung zu Neuanschaffungen. Daneben werden diese tätig, wenn es um die Analyse und Behebung von Software- und Hardwarefehler geht. Jegliche Fehler und/oder Schäden im IT-System werden begutachtet. Eingesetzt können die EDV-Gutachter aber auch schlicht bei der Konzeption und Überwachung von IT-Systemen.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld befasst sich mit dem Thema Datenmissbrauch und Manipulation. Denn EDV-Sachverständige können und müssen Betrugs- und Manipulationsfälle aufdecken können.

EDV-Gutachter werden ferner bei der Erstellung einer so genannten Fertigstellungsbescheinigung bei einem Werkvertrag benötigt. Dabei werden dem Gutachter alle Unterlagen und Vereinbarungen zum Werkvertrag überlassen. Alle für die Fertigstellung getroffenen Maßnahmen werden ihm ebenfalls erläutert. Im zweiten Schritt ist der EDV-Gutachter vor Ort und prüft bzw. analysiert alle dokumentierten Gegebenheiten. Werden keine Mängel festgestellt, kann der Gutachter die Freistellungsbescheinigung erteilen. Damit wird gleichzeitig die Abnahme dokumentiert. Die Bescheinigung kann aber auch ohne Termin vor Ort erstellt werden.

Sachverständigenverband

In Deutschland gibt es die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft ein sogenannter Gutachter und Sachverständigenverband. Das ist einer der größten Sachverständigenverbände in Deutschland. Ziel des Verbandes ist es, Sachverständige und Gutachter zu unterstützen aber auch zu informieren. Der Verband ist eine Art Netzwerk, in dem es zahlreiche qualifizierte Ansprechpartner gibt.

Daneben gibt es noch den Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und Gutachter. Dies ist eine übergeordnete Organisation, die zahlreiche Ziele verfolgt.

Fazit

Die Aufgaben eines EDV-Gutachters sind sehr vielfältig. Kernpunkt bildet die Erstellung von Gutachten. Diese können unterschiedlichen Zwecken dienen. Weitere Tätigkeitsfelder betreffen das operative Geschäft bzw. befassen sich mit den tatsächlichen IT-Systemen und IT-Umgebungen der Unternehmen. Ziel ist dabei unter anderem die Beratung und ggf. Konfliktlösung.

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