Industriemeister Elektrotechnik: Meisterprüfung für die Zukunft

Digitaler Wandel und steigende Automatisierung der Arbeitsprozesse erhöhen die Anforderungen an die Arbeitskräfte. Daher sollten die Elektrotechniker bereits heute über das Thema „Industriemeister Elektrotechnik: Meisterprüfung für die Zukunft“ nachdenken, um konkurrenzfähig zu bleiben.

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Industriemeister Elektrotechnik: Aufgabenbereich

Industriemeister Elektrotechnik

Wenn eine Fachkraft aus der Elektrobranche, der Nachrichtentechnik, des Maschinenbaus bzw. der Energieversorgung eine Meisterprüfung bei IHK erfolgreich abgelegt hat, bekommt sie den Meistertitel in der Elektrotechnik, der dem Niveau 6 gemäß dem DQR (Deutschen Qualifikationsrahmen) entspricht.

Die Meister werden in der Regel als Führungskräfte eingesetzt und gelten als Schnittstelle zwischen der Geschäftsleitung, Entwicklung und Produktion. Auch die Leitung bei der Instandhaltung, Wartung und Endmontage der elektrischen Anlagen fällt unter den Aufgabenbereich eines Industriemeisters Elektrotechnik.

Aufgrund der Ausbildungskompetenz, die während der IHK-Ausbildung nachgewiesen wird, sind die Industriemeister für die betrieblichen Ausbildungsmaßnahmen zuständig.

Zulassungsordnung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Teil 1 „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“:

  • Nachweis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Elektrotechnik oder;
  • Nachweis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit der anschließenden mindestens sechs Monate Berufspraxis im Bereich Elektrotechnik oder;
  • Nachweis über eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Bereich Elektrotechnik.

Teil 2 „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“:

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  • Erfolgreich abgelegte Prüfung Teil 1, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt;
  • Ein weiteres Jahr Berufserfahrung zusätzlich zu den Fristen, die in der Zulassungsordnung für das Teil 1 beschrieben sind;
  • Nachweis über den Abschluss der Ausbildereignungsprüfung gemäß § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung.

Prüfungsinhalte

Im Teil1 „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird Folgendes geprüft:

  1. Rechts Bewusstes Handeln mit dem Schwerpunkt ArbSchG, ArbZG.
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln (Grundkenntnisse der BWL).
  3. Kommunikation und Planung im Betrieb.
  4. Zusammenarbeit im Betrieb mit dem Schwerpunkt menschliche Psychologie.
  5. Berücksichtigen der technischen und naturwissenschaftlichen Grundsätze.

Anmerkung: Die oben aufgelisteten Fächer werden schriftlich geprüft.

Im Teil 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird Folgendes geprüft:

  1. Handlungsbereich Technik:
    1. Betriebstechnik;
    2. Infrastruktursysteme.
  2. Handlungsbereich Organisation:
    1. Kostenwesen, Arten der Betriebskosten;
    2. Prozessoptimierung, Planungs-, Kommunikations- und Steuerungssysteme;
    3. Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  3. Handlungsbereich Führung und Personal:
    1. Personalführung und Planung;
    2. Personalentwicklung und dazu notwendige Ausbildungsmaßnahmen;
    3. Personalkommunikation und deren Instrumente;
    4. Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001.

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn man im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Fächern mindestens ausreichende und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem anschließenden Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistung erbracht hat.

Arbeitsmarktentwicklung

Wie in vielen Branchen in Deutschland herrscht auch in der Elektroindustrie eine enorme Fachkräftemangel. Dies spiegelt sich in den zahlreichen Stellenangeboten wider.

Ausbildungskosten und Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr für beide Teile beträgt aktuell 400 Euro. Bei der Wiederholung zahlt man nur 50 % der normalen Gebühr. Allerdings, das ist recht schwierig ohne Vorbereitungslehrganges die IHK-Prüfung zu bestehen. Je nach Ausbildungsträger belaufen sich die Kosten für einen Meisterlehrgang durchschnittlich auf 5000-6000 EUR.

Möglichkeiten der Finanzierung

In einem idealen Fall übernimmt der Arbeitgeber die Ausbildungskosten komplett oder zum Teil. Wenn das nicht der Fall ist, können die Arbeitnehmer die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um das Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög) gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das aus dem Zuschuss und dem KfW Darlehen besteht. Zuschussanteil ist variabel (bis zu 55 % für die Teilnehmer, die Kinder haben).